Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung wird 2016 auf Initiative des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller und der Bildungssenatorin Sandra Scheeres um 500.000 Euro auf 2.500.000 Euro erhöht, um zusätzliche Projekte mit und von Geflüchteten fördern zu können.
Kulturstaatssekretär Tim Renner betont: "Die Antragslage der letzten Monate spiegelt den großen Bedarf an Projekten, die mit und von Geflüchteten gestaltet werden, Diversität in der Gesellschaft fördern und künstlerische Innovation beflügeln. Vielerorts trägt dies auch bereits Früchte, gleichzeitig aber steigen die Anforderungen an die Projekte. Darauf antworten wir.“
Jugendstaatssekretärin Sigrid Klebba und Bildungsstaatssekretär Mark Rackles unterstreichen: "Das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in Berlin muss gewährleistet werden, eine breit und divers aufgestellte Kulturelle Bildung trägt dazu bei. Auch für die Entwicklung des Berliner Rahmenkonzepts Kulturelle Bildung ist eine große Vielfalt deswegen maßgeblich. Den Ausbau des bewährten Instruments des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung zugunsten junger Geflüchteter unterstützen wir daher.“
In Rahmen dieser Aufstockung kooperiert die Geschäftsstelle des Projektfonds seit diesem Jahr mit der AKOMA Bildung & Kultur gUG und der RAA Berlin (Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie), um den Projektfonds Kulturelle Bildung diversitätsorientiert weiterzuentwickeln.
Gefördert werden künstlerisch-kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 27). Über die Anträge entscheiden eine Jury und ein Beirat. Alle Projekte müssen von Kunst- und Kulturpartnern mit Bildungs- oder Jugendpartnern gemeinsam entwickelt werden. Vorhaben, die einen aktiven und wertschätzenden Umgang mit Diversität verfolgen und solche, die auf die strukturelle Benachteiligung von Teilnehmenden und Künstler*innen mit Migrations- und Fluchterfahrungen reagieren, werden besonders berücksichtigt. Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte und Menschen of Color sind ausdrücklich eingeladen, Anträge einzureichen.
Ab sofort können Projektanträge in beiden Fördersäulen gleichzeitig gestellt werden. In Fördersäule 1 werden innovative und temporäre Projekte mit einem Förderbedarf zwischen 3.001 Euro und 20.000 Euro gefördert. Die Fördersäule 2 richtet sich an strukturbildende und stadtweit wirkende Modellprojekte mit einem Förderbedarf von mehr als 20.000 Euro.
Die nächsten Antragsfristen sind 15.02.2016 (Fördersäule 2) und 02.05.2016 (Fördersäule 1).
Die Antragsstellung erfolgt online. Alle Fristen, detaillierten Förderrichtlinien, das Online-Antragsformular und weitere Informationen stehen auf der Internetseite www.projektfonds-kulturelle-bildung.de. Informationen zum Projektfonds und eine Handreichung zum Online-Antrag sind in Englisch, Türkisch, Französisch, Arabisch, Russisch, Farsi und Hebräisch online verfügbar. Beratungsgespräche werden auf Deutsch und Englisch angeboten. Die Antragsstellung erfolgt in deutscher Sprache.
Informationen und Ansprechpartner:
Geschäftsstelle Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
c/o Kulturprojekte Berlin GmbH, Klosterstr. 68, 10179 Berlin
Tel.: (030) 247 49 800
E-Mail: fondsinfo@kulturprojekte-berlin.de