Der Beirat der Künstlersozialkasse hat erstmalig in seiner Geschichte im Rahmen der Haushaltsberatungen der Festsetzung des Satzes der Künstlersozialabgabe nicht zugestimmt. Grund für diese ablehnende Haltung ist die Erhöhung des Abgabesatzes von zurzeit 4,1 auf 5,2 Prozent im Jahre 2014. Bei der Künstlersozialabgabe handelt es sich um den Beitrag der Unternehmen zur Künstlersozialkasse, die Leistungen von selbstständig tätigen Künstlern oder Publizisten verwerten und entsprechende Honorare zahlen. Nun hat die Bundesregierung zu entscheiden, ob sie sich über das Votum des Beirats hinwegsetzt und die Künstlersozialabgabe wie geplant auf 5,2 Prozent festsetzt.

Gleichzeitig fordert der Beirat die Bundesregierung auf, den finanziellen Mehrbedarf der Künstlersozialkasse für das Jahr 2014 aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und den Zuschuss des Bundes zur Künstlersozialkasse entsprechend zu erhöhen. Aus Sicht des Beirats ist die Erhöhung der Künstlersozialabgabe im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung abgelehnt hat, der entsprechend alle Unternehmen regelmäßig auf die ordnungsgemäße Abführung der Künstlersozialabgabe durch die Rentenversicherung geprüft werden sollen. Eine solche Prüfung ist aus Sicht des Beirates auch im Interesse der Kulturbetriebe, damit diese nicht alleine die Last der Künstlersozialabgabe zu zahlen haben. Künstlerische und publizistische Leistungen werden nämlich auch von zahlreichen anderen Unternehmen verwertet, die nicht im Bereich der Kultur oder im Bereich der Publizistik tätig sind.

Die entsprechenden Beschlüsse hatte der Beirat in seiner Sitzung am 30. August 2013 in Berlin gefasst.