Seit Einführung der Labelförderung im Jahr 2010 hat die Stadt Hamburg bereits über 200 Veröffentlichungen aus den unterschiedlichsten musikalischen Genres, vom Newcomer-Projekt bis zu Veröffentlichungen gestandener Künstler, unterstützt. Auch in diesem Jahr unterstützt die Behörde für Kultur und Medien wieder kleinere Hamburger Musiklabels mit Zuschüssen von 3.000 bis 10.000 Euro. Die Anträge können ab sofort bis zum 17. April gestellt werden. Eine weitere Antragsrunde startet Mitte August.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: "Gerade die Arbeit mit teils noch wenig bekannten Künstlern bildet den Nährboden für die musikalische Vielfalt in der Musikstadt Hamburg. Die Förderung der Behörde für Kultur und Medien zielt darauf ab, die engagierte und kontinuierliche Arbeit der Musiklabels zu unterstützen, indem ihnen ein Teil des finanziellen Risikos abgenommen wird.“
Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen, unabhängig von deren Bekanntheitsgrad. Ein mit Branchenvertreterinnen und -vertretern besetztes Fachgremium berät die Behörde bei der Entscheidung über die Mittelvergabe. Für die erste Bewerbungsphase des Jahres können ab sofort Anträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 17. April 2018 (entscheidend ist der Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrags bei der Behörde für Kultur und Medien).
Für später im Jahr geplante Vorhaben gibt es vom 16. August bis einschließlich zum 27. September eine weitere Antragsphase.
Für alle Fragen rund um die Antragstellung besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur Hamburg Kreativ Gesellschaft unter 0176/383 691 05 oder per E-Mail an labelfoerderung@hamburg.de. Dort können auch Termine für eine persönliche Beratung beziehungsweise Begleitung im Antragsverfahren vereinbart werden.
Wichtige Informationen zur Labelförderung und der Zugang zum Online-Antragsverfahren finden sich unter www.hamburg.de/labelfoerderung.