Auf dem 8. Mainzer Mediendisput hat Ministerpräsident Kurt Beck den Vorbildcharakter des deutschen Rundfunksystems hervorgehoben. Angesichts der zurzeit laufenden emotional geführten Gebührendebatte sagte er: "Wir haben in Deutschland eines der besten Rundfunksysteme in Europa. Dieses hohe Niveau wollen wir halten. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Qualität kostet Geld."

Der Ministerpräsident, der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, plädierte bei der Frage einer Gebührenanpassung für eine faire Diskussion. Einer interessengesteuerten, populistischen Kampagne, die die Fakten bewusst außen vor lasse, erteilte er eine klare Absage. Die Frage der Rundfunkgebühren müsse im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Beck erinnerte daran, dass ein Tageszeitungsabonnement beispielsweise deutlich mehr als 20 Euro im Monat koste. Allerdings mahnte er die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den Rundfunkgebühren, wie das im Rundfunkstaatsvertrag eindeutig festgelegt sei. Sie müssten sich daher stärker auf ihren verfassungsmäßigen Auftrag konzentrieren, die Bevölkerung umfassend mit Beiträgen aus den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu versorgen.

Den jeweiligen Programmanteil eines dieser Bereiche vorzuschreiben hält Beck allerdings für falsch. Dies könne und müsse in der Selbstverantwortung der einzelnen Rundfunkanstalten liegen. Solche Entscheidungen müssten flexibel an die gesamtgesellschaftliche Entwicklung angepasst werden. Kritikern, die eine zunehmende Boulevardisierung beklagen, hielt er entgegen: "Ein Minderheitenprogramm für einige wenige anzubieten ist unsinnig. Was nützt uns das qualitativ anspruchsvollste Programm, wenn es keine Zuschauer hat." Ein niedrigeres Niveau sei damit aber nicht gemeint. Der hohe journalistische Standard, der das Markenzeichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei, müsse beibehalten werden.

Beck verteidigte die im 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossene Einschränkung bei den Online-Angeboten. Die starke Stellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfe nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Gerade bei den Onlineangeboten seien ARD und ZDF unmittelbare Konkurrenten von Zeitungen, Zeitschriften und anderen privaten Anbietern. "Es kann nicht angehen, dass auf den Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Anzeigenportale mit Angeboten etwa zu Mitfahrdiensten, Flirtlines oder Kleinanzeigen integriert sind." Hier hätten die Länder die Grenzen für Online-Angebote enger gezogen. Im Internet dürften künftig nur noch Texte mit programmbezogenem Inhalt veröffentlicht werden. Werbung und Sponsoring bleibe im Onlineangebot nach wie vor ausgeschlossen.

Absätze