Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) wird umfassende Maßnahmen zur Unterbindung des gewerblichen Zweitverkaufs von Eintrittskarten ergreifen. Der Vorstand hat den Verbandsjustiziar beauftragt, nachhaltig und dauerhaft alle rechtlich gebotenen Maßnahmen gegen den illegalen Tickethandel zu ergreifen.
"Der bdv wird ab sofort in jedem ihm bekannt werdenden Einzelfall Unterlassungsklagen gegen gewerbliche Weiterverkäufer von Tickets unserer Mitglieder einleiten." erklärt Rechtsanwalt Dr. J. Ulbricht, Justiziar des bdv. "Unsere Kanzlei hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit den rechtlichen Erfolgschancen derartiger Verfahren und der Erarbeitung einer erfolgreichen Angriffstrategie befasst. Leider wurde hier in der Vergangenheit einiges falsch gemacht.“, so Ulbricht.
„Der Zweithandel mit Veranstaltungstickets hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer wirtschaftlichen Bedrohung des Veranstaltungsmarktes entwickelt. Nicht nur der Rufschaden und die Verärgerung der Konzertbesucher sondern vor allem die Reduktion der Kaufkraft des Publikums durch für überteuerte Tickets verschwendetes Geld schaden unseren Mitgliedern zunehmend.“ ergänzt Jens Michow, Präsident des bdv.
Viele Veranstalter und Künstler halten es offenbar nicht für lohnend, die Anwalts- und Gerichtskosten für ein juristisches Vorgehen gegen die Ticketzweitmarkthändler zu investieren, weil sie der Meinung sind, dass für jeden juristisch unterbundenen Ticketweiterverkäufer an anderer Stelle im Internet ein Neuer entsteht. „Hier wird der Verband nun stützend eingreifen.“, verspricht der Verbandsjustiziar. „bdv-Mitglieder werden in neuen Verfahren ab sofort von allen Kostenrisiken auch im Fall eines gerichtlichen Unterliegens freigehalten. Sofern wir jetzt nicht mit Nachdruck etwas unternehmen, wird das Geschwür immer weiter wachsen.“