Die Enquete-Kommision „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages befasste sich erneut mit den Anliegen Ehrenamtlicher in der Kulturarbeit. Im Rahmen einer Anhörung zum Thema „Laienkultur und Brauchtumspflege“, die am 29. Mai 2006 in Berlin stattfand, wurde als Sachverständiger BDMV-Generalsekretär Stefan Liebing geladen. Liebing vertrat dabei die Interessen von 1,3 Mio. Mitgliedern, die in 18.000 Orchestern innerhalb der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände organisiert sind, sowie die Auffassung aller weiteren Mitglieder in der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände. Neben hohen Funktionsträgern weiterer Kulturverbände nahm an der Anhörung unter anderem auch der Präsident des Deutschen Chorverbandes e.V., der ehemalige Bremer Bürgermeister Henning Scherf, teil.

Liebing forderte in seinen Ausführungen, die Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige in der Musik- und Kulturszene zu verbessern. Hierzu müssten bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Ebenso forderte der Generalsekretär der BDMV vereinfachte Haftungsregelungen für Vereinsfunktionäre sowie Erleichterungen im Vereinssteuerrecht. Nach Auffassung der BDMV seien allerdings für Verantwortungsträger im Ehrenamt nicht nur Erleichterungen im Umgang mit Behörden notwendig. Für die Zusammenarbeit mit Institutionen wie der Künstlersozialversicherung oder der GEMA wünscht sich der BDMV-Generalskretär „erhebliche Vereinfachungen, damit unsere Funktionäre nicht schon beim geringsten Fehler empfindlich zur Kasse gebeten werden können.“

Für die Bundesvereinigung kommt den bundesweiten Aktivitäten ihrer ehrenamtlich geführten Orchester eine hohe Bedeutung für die kulturelle Versorgung zu. Die Spitzenkultur gewinne Nachwuchs und selektiere Talente insbesondere aus den Einrichtungen der Breitenkultur. Auch deshalb müsse gewährleistet sein, dass ehrenamtlich geführte Orchester und kulturelle Einrichtungen optimal arbeiten könnten. „Im Interesse all derer, die im Ehrenamt Verantwortung für einen Verein oder ein Orchester übernehmen, brauchen wir Erleichterungen im Haftungsrecht, im Vereinsrecht und im Steuerrecht,“ so Liebing abschließend.