Grundsätzlich begrüßt die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. den nun vorgelegten Entwurf zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Der Entwurf trage zu einer Stabilisierung der Erträge auf Verwerterseite bei. Nach den Worten von BDMV-Generalsekretär Stefan Liebing hilft dies „denjenigen unserer Mitglieder, die als Versicherte von der Künstlersozialkasse (KSK) profitieren.“

Nicht einverstanden ist die BDMV jedoch mit dem im Gesetzentwurf beabsichtigten Plan, Widerspruchsverfahren im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) bei den Rentenversicherungsträgern anzugliedern. „Wir befürchten, dass die im Streitfall hilfreiche direkte Abstimmung zwischen KSK und betroffenen Vereinen dann so nicht mehr möglich ist“ so der BDMV-Generalsekretär.
Außerdem würde die Rechtslage nach dem aktuell vorliegenden Entwurf für ehrenamtlich betriebene Vereine und Orchester noch unübersichtlicher, da sich Vereine mit geringfügig oder in Teilzeit Beschäftigten im Streitfall an die Rentenversicherungsträger wenden müssten, für Orchester ohne bezahltes Personal wäre weiterhin die KSK Ansprechpartner. Stefan Liebing hierzu: „Im Interesse einer möglichst unbürokratischen Abwicklung von Streitfällen wäre es am besten, wenn diesbezüglich alles beim Alten bliebe.“

Generell ist es nach Überzeugung der Bundesvereinigung, die in Deutschland 1,3 Mio. Mitglieder in 18.000 ehrenamtlich geführten Orchestern vertritt, nach wie vor notwendig, eine eindeutige Regelung über die Abgabepflicht von Vereinen gegenüber der KSK zu treffen. Wenn hierzu eine klare Rechtslage geschaffen sei, könnten aufwendige Widerspruchs- und Klageverfahren der Vergangenheit angehören. „Also: Ein guter erster Schritt, aber noch jede Menge Verbesserungspotential“, fasst Liebing die Position des Verbandes zusammen.