Aufruf zur Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 – Antragstellung rückwirkend im Juli 2021 möglich – Kunstminister Bernd Sibler ermuntert, finanzielle Unterstützung des Freistaats zu nutzen: "Damit die Laienmusik in Bayern nach der Krise wieder an gewohntem Vereinsleben anknüpfen kann“
"Das Hilfsprogramm für Laienmusik wird bis 30. Juni 2021 verlängert, um Laienmusikvereinen und ihren zahlreichen ehrenamtlichen Mitgliedern durch die schwierige Zeit der Einschränkungen zu helfen. Zudem haben wir die Antragstellung deutlich vereinfacht“, gab Kunstminister Bernd Sibler heute [30. Dezember 2020] in München bekannt. Die Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Sie werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Staatsminister Sibler ermuntert Laienmusikvereine schon vorab, die Hilfe des Freistaats in der Corona-Pandemie zu nutzen. Er betonte: "Unsere vielfältige bayerische Kulturlandschaft lebt insbesondere von den zahlreichen Laienmusikvereinen. Neben dem großen kulturellen Beitrag, den sie leisten, gestalten sie insbesondere das soziale, gesellschaftliche Miteinander vor Ort entscheidend mit. Gerade auch deshalb vermissen viele Musikerinnen und Musiker und Sängerinnen und Sänger das gewohnte Vereinsleben. Wir setzen alles daran, das Engagement in der Laienmusik wieder vollständig zu ermöglichen, sobald die Pandemiesituation dies zulässt. Die Hilfsgelder sollen die Laienmusikvereine und die vielen Ehrenamtlichen weiterhin bei ihrem unermüdlichen Einsatz unterstützen.“
Das Hilfsprogramm für Laienmusik richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von möglicherweise erforderlichen Proberäumen gefördert werden, wofür 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden.
Nähere Informationen zum Förderprogramm stellt der Bayerische Musikrat ab Januar auf seiner Homepage www.bayerischer-musikrat.de bereit.