Mit rund 5,3 Millionen Euro aus dem Kulturfonds fördert der Freistaat 135 Kunst- und Kulturprojekte in ganz Bayern. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt, nachdem der Wissenschafts- und Haushaltsausschuss seinem Vorschlag zu rund 45 Projekten zugestimmt hatte, die eine Förderung von jeweils mehr als 25.000 Euro erhalten. Für diese Großprojekte stehen nun Mittel in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro bereit. Hinzu kommt knapp eine Million Euro für mehr als 90 kulturelle Projekte, die eine Förderung bis 25.000 Euro bekommen. Auch wenn aktuell ungewiss sei, wann die Museen, Musik- und Theaterfestivals, Kunstausstellungen oder Literaturveranstaltungen ihr Publikum wieder erreichen können, stehe die Förderzusage des Freistaats gegenüber den Kunst- und Kulturschaffenden, betonte Sibler. "Ich hoffe ganz stark, dass die Projekte, die wir für 2020 mit rund 5,3 Millionen Euro aus dem Kulturfonds unterstützen, möglichst bald realisiert werden können!“, so der Minister.

Weiter erklärte er: "Künstlerinnen und Künstler machen mit ihrer Kreativität und ihrer Fantasie, mit ihrem Talent und ihrer Begeisterung Kunst und Kultur für die Menschen in allen Regionen Bayerns mit vielen Sinnen erlebbar. Der Kulturfonds ermöglicht es uns, sie bei ihren konkreten Vorhaben unmittelbar zu fördern – im Kleinen wie im Großen. All diese Projekte zusammen machen unseren Kulturstaat so abwechslungsreich und vielschichtig. Auch wenn die Corona-Pandemie aktuell dunkle Schatten auf unsere Kulturwelt wirft: Ich bin zuversichtlich, dass wir diese Krise meistern und wieder zu einem lebendigen kulturellen Leben zurückfinden werden. Kunst und Kultur werden in unserem Freistaat wieder in vielen schillernden Farben erstrahlen!“

Förderung in allen Regierungsbezirken

Die Fördermittel kommen Vereinen und Kommunen in allen Regierungsbezirken zugute, um sie bei ihrer kulturellen Arbeit zu unterstützen. Sowohl neue Projekte als auch Fortsetzungsmaßnahmen werden dabei berücksichtigt. Beispielsweise helfen die Mittel aus dem Kulturfonds, das Stadtmuseum Schwandorf barrierefrei umzubauen. In Alzenau unterstützt der Freistaat die Neuausrichtung der Burgfestspiele. Die Digitalisierung des geschichtlich bedeutenden Kunze-Archivs der Reiner und Elisabeth-Kunze Stiftung in Obernzell wird ebenso wie die Instandsetzung und Erweiterung des Museums "Heimathaus“ in Sonthofen aus Mitteln des Kulturfonds gefördert. Auch dem Neustart der Barockfestspiele Bayreuth und Sonderausstellungen u.a. zu Frauenbildern in der zeitgenössischen Kunst in Erlangen kommen Mittel aus dem Kulturfonds zugute. In Altötting wird das Bayerische Kinderchortreffen in diesem Jahr unterstützt. Darüber hinaus stehen für Veranstaltungen anlässlich des Carl-Orff-Jubiläums in ganz Bayern Gelder bereit.

Entsprechend der Antragslage verteilen sich die Fördergelder in diesem Jahr in folgender Weise auf die einzelnen Regierungsbezirke:

  • Oberbayern: 642.400 Euro
  • Niederbayern: 273.300 Euro
  • Oberpfalz: 1.418.600 Euro
  • Oberfranken: 1.118.800 Euro
  • Mittelfranken: 315.700 Euro
  • Unterfranken: 299.500 EuroSchwaben: 945.500 Euro

Dazu kommen überregionale Projekte mit 264.960 Euro.

Der Kunstminister ermuntert alle Träger kultureller Projekte, sich bis zum 1. Oktober 2020 für die neue Förderrunde 2021 bei der zuständigen Regierung zu bewerben.

Ergänzende Informationen: Entgegenkommende Regelungen während der Corona-Pandemie

Kann das Projekt aufgrund der Corona-Pandemie nur in einem kleineren Format oder zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden oder leider gar nicht stattfinden, wird den Antragstellern geraten, sich unverzüglich an die zuständige Bewilligungsbehörde, nämlich die entsprechende Bezirksregierung, zu wenden, bei der der Kulturfonds-Antrag eingereicht wurde:

Muss eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden, die aber zu einem späteren Zeitpunkt in unveränderter Form stattfinden kann, wird die zuständige Bezirksregierung den Bewilligungszeitraum entsprechend anpassen. Die Kulturfonds-Mittel stehen auch über das Haushaltsjahr 2020 hinaus zur Verfügung.

Findet das Projekt in veränderter Form statt, wäre von der Bewilligungsbehörde zu prüfen, ob der Zuwendungszweck damit noch erfüllt werden kann. Der Zuwendungszweck kann auch erreicht werden, wenn das Projekt in geänderter Form – etwa unter Nutzung von virtuellen und digitalen Möglichkeiten – in einem kleineren Format oder zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt wird.

Auch bei Ausfall einer Veranstaltung prüft die zuständige Bezirksregierung im Einzelfall, ob zur Vermeidung existenzieller Härten eine Berücksichtigung der bereits entstandenen Vorbereitungskosten in Betracht kommt.

Eine detaillierte Liste der im Kulturfonds Bayern 2020 geförderten Projekte finden Sie unter: https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/3021/pressematerial-zum-download.html

Weitere Informationen zum Kulturfonds finden Sie unter: https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html