Gemeinsam mit den Intendanten der Bayerischen Staatstheater hat Kunstminister Bernd Sibler vor dem Hintergrund des andauernden Pandemiegeschehens beschlossen, den Veranstaltungsbetrieb der bayerischen Staatstheater unabhängig von den jeweils geltenden allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmenregelungen bis einschließlich 31. Januar 2021 auszusetzen. Staatsminister Sibler betonte: "Die Entscheidung ist den Staatsintendanten und mir nicht leichtgefallen. Uns ist bewusst, dass die Einstellung des Veranstaltungsbetriebs an den Staatstheatern sowohl für das Publikum als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schmerzlich ist. Wir sind aber davon überzeugt, dass die Vorteile überwiegen: Die Staatstheater haben nun eine deutlich bessere Planungssicherheit. Wenn hierdurch Energien für die Produktion von Onlineangeboten frei werden, kann es auch einen spürbaren Mehrwert für das Publikum geben!“
Die Regelung gilt für die Bayerische Staatsoper, das Bayerische Staatsschauspiel, das Staatstheater am Gärtnerplatz sowie – vorbehaltlich der Zustimmung der Stiftungsgremien – die Staatstheater Nürnberg und Augsburg.
Mit der Einstellung des Veranstaltungsbetriebs bis Ende Januar 2021 gewinnen die Staatstheater die Möglichkeit, ihren Spielbetrieb längerfristig zu planen, als dies die beschränkten Geltungszeiträume der allgemeinen infektionsschutzrechtlichen Regelungen zulassen. Die Staatstheater können aber selbstverständlich weiterhin Online-Angebote präsentieren. Mitte Januar soll darüber beraten werden, wie ab dem 1. Februar 2021 weiter verfahren werden kann.