Die vom Bayerischen Landtag im November 2012 beschlossene Neue Förderung für Private Musikinstitute und freiberufliche Musikpädagogen in Höhe von 500.000 jährlich wurde nun vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit einem umfangreichen Richtlinienkatalog in die Praxis umgesetzt. Mit der Ausreichung der Förderung wurde der Tonkünstlerverband Bayern e. V. vom Staatsministerium beauftragt. Ab sofort können sich freiberufliche Musikpädagogen und Private Musikinstitute bis zum 15.05.2013 beim Tonkünstlerverband Bayern um eine Förderung bewerben.
Während in anderen Bundesländern vielfach die Förderung des Musikunterrichts reduziert wird, nimmt Bayern eine Vorreiterrolle ein. Damit wird Bayern seinem Selbstverständnis als Kulturstaat gerecht und anerkennt die wichtige Bedeutung der Musikerziehung. Ein besonderer Akzent wird dabei auf die Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien, die Integrationsarbeit von Menschen mit Migrationshintergrund und die Arbeit mit alten, Demenz gefährdeten Menschen gelegt.
Erstmals erhalten freiberufliche Musikpädagogen eine staatliche Förderung. Die Zuschüsse für Private Musikinstitute werden um ein fünffaches erhöht. Freiberufliche Musikpädagogen erhalten eine Förderung, wenn sie zum Beispiel in Gebiete kommen, die bislang nicht mit Musikunterricht in ihrem Fach versorgt sind oder wenn sie hochbegabte Kinder aus sozial schwachen Familien unterrichten. Ebenso werden Behindertenarbeit, musikalische Integrationskurse und Geragogikprogramme unterstützt. Bei Privaten Musikinstituten werden zum Beispiel der Kauf von Instrumenten und Notenmaterial, die Raummiete, Sanierungsmaßnahmen wie Schallschutz, der Unterricht für Kinder aus sozial benachteiligten Familien, die Förderung Hochbegabter und Geragogikprogramme gefördert.
Wichtig ist dem Bayerischen Staat, dass die Qualität des Musikunterrichts sicher gestellt ist. Deshalb ist das Neue Qualitätszertifikat eine Voraussetzung für die Förderung.
Das Zertifikat erhalten Musikpädagogen mit einem abgeschlossenen Studium oder Berufsmusiker, die pädagogische Erfolge nachweisen können. Es wird nach drei Jahren verlängert, wenn der Besuch von Fortbildungskursen und Unterrichtserfolge nachwiesen werden. Eltern können bei Lehrern, die das Zertifikat haben, sicher sein, dass der Unterricht auf neuestem Stand und von hoher Qualität ist.
Der traditionsreiche Tonkünstlerverband Bayern, dessen Wurzeln bis auf Franz Liszt zurückreichen, wird die Anträge im Auftrag des Staatsministeriums überprüfen, die Zuschüsse auszahlen und die Qualität des Musikunterrichts sicher stellen. Er arbeitet dabei eng mit dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen und dem Landesverband Bayerischer Privatmusikinstitute zusammen.
Absätze
Quelle
http://www.dtkvbayern.de