Ab 2013 stellt der Bayerische Staat jährlich 500.000 € für die Förderung des Musikunterrichts durch freiberufliche Musikpädagogen und Private Musikinstitute zur Verfügung. Dieser Betrag wird 2013 aus der Fraktionsreserve der FDP bezahlt und ab 2014 aus dem regulären Haushalt.

Dem Beschluss vorausgegangen war die Gründung eines Runden Tisches auf Initiative von Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch. Wolfgang Greth vom Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen, Markus Becker und Burkhard Freimuth vom Landesverband Bayerischer Privatmusikinstitute, Andrea Fink, Franzpeter Messmer und Steffen Zeller vom Tonkünstlerverband Bayern arbeiteten einen Plan aus, der zum einen die Bayerische Musikschulverordnung beibehält, zum anderen erstmals die dauerhafte Förderung von freiberuflichen Musikpädagogen und Privaten Musikinstituten durch den Staat einführt. Die genauen Richtlinien der Förderung werden in den nächsten Wochen zwischen den beteiligten Verbänden und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst abgestimmt und dann der Öffentlichkeit vorgestellt.

Durch diesen Landtagsbeschluss wird die Tür zu einer Förderung aller Anbieter eines qualifizierten Musikunterrichts, auch der freiberuflichen Musikpädagogen und der Privaten Musikinstitute, geöffnet. Dr. Franzpeter Messmer, der 1. Vorsitzende des Tonkünstlerverbandes Bayern, dankt Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch, den Landtagsfraktionen der CSU und der FDP für diese Entscheidung, die einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer qualifizierten Musikausbildung in Bayern darstellt.

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