„Ich bitte Sie sehr eindringlich, sich dafür einzusetzen, dass solche Regelungen für Musik und Kunst beschlossen werden und der Musik nicht weiter „die Luft abgedrückt wird“, ohne die kein Ton erklingen kann.“ Mit diesem Appell richtet sich der kommissarische Präsident des BMR, Dr. Helmut Kaltenhauser an die verantwortlichen Ministerien und bittet um Unterstützung.
Unverständlich, nicht nachvollziehbar und unverhältnismäßig seien die geltenden Bestimmungen für Kultureinrichtungen in Bayern im Vergleich zu den Regelungen in der Gastronomie. Während aktuell in Theatern, Opern und Konzerthäusern 2G-Plus, das Tragen einer Maske und eine maximale Auslastung von 25 % gilt, will man im Bereich der Gastronomie an 2G festhalten.
In Briefen an die Staatsminister Bernd Sibler, Klaus Holetschek und Dr. Florian Herrmann formulierte BMR-Präsident Dr. Kaltenhauser die eindringliche Bitte, sich in der Kabinettssitzung am 11. Januar dafür einzusetzen, dass unter dem Aspekt vergleichbarer Verhältnisse und mehr Gerechtigkeit die Regelungen für die Gastronomie auch auf die Kultur angewendet werden.
Kaltenhauser: „Wenn die Gastronomie bei 2G bleibt, muss aus oben genannten Gründen das zukünftig auch für die Kultur gelten. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass die Ansteckungsgefahr in Opern und Konzerthäusern gegen Null geht. Diese Studien und die unbestritten viel ungefährlichere Situation in den Konzertsälen (große Räume, Lüftungen, feste Sitzplätze mit geregelten Abständen etc.) müssen bei der Festlegung der Regelungen für Kulturveranstaltungen und den Regelungen für die Auslastung berücksichtigt werden.“