"Die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen versuchen einen der´massivsten Eingriffe in die Rundfunkverfassung der Bundesrepublik.
Die Verfasser zielen darauf ab, ARD und ZDF die digitale Zukunft abzuschneiden, aber auch die analoge Gegenwart deutlich einzuschränken.
Dies mag den Interessen der kommerziellen Fernsehkonzerne in München und Köln dienen, widerspricht aber der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der Vorstoß untergräbt die Stellung und Autorität der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts staatsfrei zusammengesetzten Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), deren Unabhängigkeit europaweit als vorbildlich anerkannt ist.
Die ARD ist reformfähig. Dies hat sie in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, z.B. bei den Senderfusionen im Südwesten und in Berlin/Brandenburg. Sie hat seit 1993 mehr als zehn Prozent ihrer Stellen abgebaut. Bis zum Ende der kommende Gebührenperiode 2008 werden es weitere fünf Prozent sein.
Die ARD war und ist beim Thema Rundfunkreform zu Gesprächen bereit, auch weil sie das wirtschaftliche Umfeld nicht verkennt. Sie appelliert
allerdings an die Länder, einer Verknüpfung des unabhängigen Verfahrens der Gebührenfestsetzung mit Überlegungen zu einer Umstrukturierung der medienpolitischen Ordnung entgegenzutreten."
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