Die detaillierte Beschreibung von Download-Praktiken, mittels derer Urheber- und Leistungsschutzrechte verletzt werden, sind mit den ethischen Grundsätzen einer fairen Berichterstattung sowie dem Ansehen der Presse nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Deutsche Presserat in einer aktuellen Entscheidung zu einem Artikel des „PC Magazins“, gegen den der Presserat, ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle, am 13. März 2012 eine „Öffentliche Rüge“ ausgesprochen und damit einer Beschwerde mehrerer Musikfirmen stattgegeben hatte. Das Verfahren wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer geführt. Das „PC Magazin“ hatte in der Februar-Ausgabe 2011 unter dem Titel „Quellen der Raubkopierer“ und Schlagzeilen wie „Hier saugen Profi-Piraten“ Leser zum wiederholten Male zum illegalen Downloaden von Musik, Filmen und Software animiert. Bereits 2006 hatte der Presserat aufgrund eines Berichts, der zur Nutzung illegaler Quellen anleitet, eine „Öffentliche Rüge“ – und damit dessen schärfste Sanktion – gegen die Computerfachzeitschrift erteilt.

Im aktuellen Fall waren die Mitglieder des Beschwerdeausschusses des Presserates einstimmig der Auffassung, dass eine derartige Berichterstattung mit dem Ansehen der Presse nicht vereinbar sei. In dem Artikel würden „ausführlich verschiedene Möglichkeiten zum illegalen Download von Musik, Film und Software beschrieben“ und das „Risiko für den User bewertet". In der Begründung der Entscheidung führt der Presserat an, dass es „unter presseethischen Gesichtspunkten nicht vertretbar [sei], durch Berichterstattungen wie die vorliegende möglicherweise illegalem Handeln Vorschub zu leisten“. Die Formulierung „So haben Polizei und Abmahner keine Chance" könne nicht als Distanzierung der Redaktion von illegalen Praktiken, sondern müsse vielmehr als „Ermunterung zu deren Nutzung“ aufgefasst werden.

Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. begrüßte die Entscheidung des Presserates: „Die ‚Öffentliche Rüge‘ bringt klar zum Ausdruck, dass es nicht geduldet wird, wenn einige schwarze Schafe letztlich auf Kosten der Kultur- und Kreativwirtschaft versuchen, ihre Auflage zu steigern, indem sie Anleitungen zum illegalen Downloaden geben. Vor allem in der Special Interest-Presse fallen häufig Redaktionen auf, die in trüben Gewässern fischen und illegale Anbieter sowie solche, die ihr Geschäft in rechtlichen Graubereichen machen und weder Künstler noch andere Rechteinhaber an den Einnahmen beteiligen, in den Fokus rücken.“ Im aktuellen Fall war unter anderem ein illegaler Anbieter von Medieninhalten zum „Testsieger“ erklärt worden: „Das ist unverantwortlich und nicht weit davon entfernt, einen geschickten Autohehler zum besten Autohändler des Jahres zu küren.“

Die Studie zur Digitalen Content-Nutzung, die im Auftrag der Musik-, Film- und Buchbranche 2011 von der GfK erstellt wurde, hatte im vergangenen Jahr die große Verantwortung der Medien bei der Eindämmung der illegalen Nutzung von Medieninhalten im Internet anschaulich dargelegt. So wissen mehr als 80 Prozent der Deutschen, dass das Herunterladen oder Anbieten von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten im Internet rechtliche Schritte nach sich ziehen kann – davon knapp 90 Prozent aus Beiträgen in Printpublikationen, dem Radio, Fernsehen oder Internet. „Die aktuelle Entscheidung betont einmal mehr die große Verantwortung der Medien bei der Aufklärung zu den Grenzen der Legalität im Internet, gerade auch in der gegenwärtig oft sehr hitzigen und unreflektierten Debatte um das Urheberrecht im Internet. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass einige Redaktionen gezielt Tipps zum illegalen Downloaden geben und damit die Aufklärungsarbeit der Medien sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft bewusst untergraben. Wir hoffen, dass die aktuelle Rüge ihre Signalwirkung in der Presselandschaft nicht verfehlen wird“, stellte Drücke abschließend fest.