Die Allianz der Freien Künste begrüßt die Aufstockung des Programms Neustart Kultur um eine weitere Milliarde Euro – jetzt kommt es auf eine kluge Verteilung an. Die Allianz der Freien Künste begrüßt auch, dass mit der Neustarthilfe im Paket der Überbrückungshilfe III freischaffende Künstler*innen direkt adressiert werden. Gleichzeitig bleiben die Zugangsvoraussetzungen der Wirtschaftshilfen des Bundes undurchsichtig und gehen an vielen Stellen an den Arbeits- und Lebensrealitäten in der Kunst- und Kulturbranche vorbei. Es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung. Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände beobachten eine stetig wachsende Zermürbung und Perspektivlosigkeit in der freien Kunst- und Kulturszene. Seit Beginn der Krise sind die Kunst- und Kulturschaffenden unmittelbar und existenziell von den Folgen der Pandemie betroffen. Für die Mehrzahl der Akteur*innen ist die Ausübung ihrer Berufe seit mittlerweile fast einem Jahr nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Die Öffnungsszenarien bleiben im Vagen.
NEUSTART KULTUR II: Die Allianz der Freien Künste und viele Fachverbände hatten sich gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat im Vorfeld für eine Weiterführung bzw. Aufstockung eingesetzt und sind erleichtert, dass nun eine weitere Milliarde bereitgestellt werden konnte. Die starke Überzeichnung vieler Teilprogramme ist ein Indiz dafür, dass die Programme passgenau sind, deshalb in der Kunst- und Kulturbranche angenommen werden und Wirkung entfalten können. Vor diesem Hintergrund fordert die Allianz der Freien Künste mit Blick auf die Verteilung der zweiten Kultur-Milliarde insbesondere:
- Verlängerung und Aufstockung der stark überzeichneten Förderprogramme aus Neustart Kultur I
- einen deutlichen Schwerpunkt auf Teilprogramme und Förderinstrumente, die sich unmittelbar an die Kunstschaffenden richten
- Entwicklung neuer Förderprogramme, um Förderlücken bei Neustart Kultur I zu schließen.
Wirtschaftshilfen: Die Allianz der Freien Künste begrüßt, dass bei der Neustarthilfe für Soloselbstständige die Künste direkt adressiert werden und dass auch hybrid arbeitende Kunstschaffende besonders gesehen werden. Aber insbesondere beim Kleingedruckten bleiben viele offene Fragen.
Zugangsvoraussetzungen: Weiterhin sind alle Wirtschaftshilfen des Bundes von komplexen, schwer nachvollziehbaren Kriterien geprägt, die an vielen Stellen noch immer an der Arbeitspraxis der Kunst- und Kulturschaffenden vorbeigehen. Positiv ist, dass nun endlich die Neustarthilfe für Soloselbstständige beantragt werden kann, denn sie trägt als einmalige Betriebskostenpauschale erstmals im Ansatz den Arbeits- und Lebensrealitäten Soloselbstständiger Rechnung.
Allerdings werden Selbstständige mit Einkünften aus Kapital- oder Personengesellschaften in den FAQ auf unbestimmte Zeit vertröstet. Gleichzeitig werden die Rechtsgrundlagen und FAQ zu den Corona-Hilfen immer wieder geändert – zum Teil mit gravierenden Folgen für die Akteur*innen. Fragen, die sich für Künstler*innen in spezifischen Zusammenhängen ergeben, werden von der zuständigen Hotline nicht oder teilweise widersprüchlich beantwortet. Es fehlen so rechtssichere Auskünfte für die Antragstellenden. Wir fordern hier endlich Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und eine radikale Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen.
Ausländische Einkünfte: Bei den November- und Dezemberhilfen und der Neustarthilfe für Soloselbstständige werden Auslandsumsätze bei der Berechnung des Referenzumsatzes nicht berücksichtigt. Selbstständige Kunst- und Kulturschaffende sind häufig international tätig. Einkünfte aus Engagements außerhalb Deutschlands sind ein zentraler Bestandteil ihres Einkommens und werden größtenteils auch in Deutschland versteuert. Die Allianz der Freien Künste fordert, dass Auslandseinkünfte bei allen Wirtschaftshilfen zur Berechnung von Referenzumsätzen berücksichtigt werden. Wir fordern die Bundesregierung eindringlich auf, die Notlage im Bereich der Künste ernst zu nehmen, bestehende Hilfsmaßnahmen wirksam und schnell nachzubessern und dabei die Fachverbände auf Bundesebene bei der Ausgestaltung kontinuierlich und frühzeitig einzubeziehen.
Der Allianz der Freien Künste gehören folgende 19 Verbände an:
Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutschland, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdichter-Verband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk, der Verband Deutscher Puppentheater, der Verband der HörspielRegie sowie die Vereinigung Alte Musik.