Die Allianz der Freien Künste (AKF) fordert die neue Bundesregierung und die Landesregierungen dringend zum sofortigen Handeln auf:
Der Veranstaltungs-Sonderfonds muss unverzüglich angepasst werden!
Kulturveranstalter:innen sehen sich seit Wochen mit einem pandemiebedingten Publikumsrückgang und zusätzlichen Einschränkungen durch Hygiene-Auflagen konfrontiert, so dass Veranstaltungen sich wirtschaftlich nicht mehr tragen. Ein eigens zur Unterstützung der Kultur installierter „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ soll an dieser Stelle helfen, pandemiebedingte Einnahmeverluste bei Durchführung bzw. Absage von Veranstaltungen zu kompensieren.
Dieser Sonderfonds greift in seiner derzeitigen Form jedoch für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht:
Die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze kann vielfach nicht erreicht werden, auch die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniert oft nicht, da der Förderzeitraum viel zu kurz bemessen ist. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen ist regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden – was nach den neuen Beschlüssen in den meisten Fällen vorerst nicht zu erwarten ist.
Die Verantwortung zur Entscheidung über Absagen und Schließungen wird also weiterhin an die Veranstalter:innen delegiert: „Freiwillige“ Absagen, um das Infektionsgeschehen möglichst zu reduzieren, führen – genauso wie die regelkonforme Durchführung der Veranstaltungen bei reduziertem Publikum – zu finanziellen Verlusten für die Veranstalter:innen. Diese Einnahmeausfälle werden in der Folge an die ausübenden Künstler:innen durchgereicht.
Im Namen der 19 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern wir die neue Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz der Veranstalter:innen und Künstler:innen der Freien Szene zu ergreifen:
- In der aktuellen Pandemielage müssen auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung kompensiert werden.
- Die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe muss umgehend verlängert werden.
- Die Bagatellgrenze innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds muss von 1000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt werden.
- Eine „freiwillige” Kapazitätsreduzierung um mehr als 75% muss – analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung – die Fördersumme verdoppeln.