Die Allianz der Freien Künste begrüßt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz, die im Rahmen einer umfassenden Novelle des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen sind.
 
Selbstständige Künstler:innen bleiben demnach über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Nach der bisherigen Regelung kommt es zum Verlust des Versichertenschutzes in Kranken- und Pflegeversicherung bei der KSK, wenn in einem selbstständigen nicht-künstlerischen Nebenjob monatlich mehr als 450 Euro verdient wird. Diese Einkommensgrenze gilt derzeit nur bei selbstständigen, nicht jedoch bei abhängigen Nebenjobs. Eine Corona-bedingte Sonderregelung, die einen selbstständigen Zuverdienst von bis zu 1.300 Euro ohne Verlust des Versicherungsschutzes über die KSK ermöglicht, läuft zum 31. Dezember 2022 aus.
 
„Die geplanten Änderungen werten wir als wichtige Verbesserung für die soziale Absicherung von selbstständigen Künstler:innen”, sagt Lena Krause, Sprecherin der Allianz der Freien Künste. „Die für viele Kolleg:innen existenzbedrohliche Coronakrise zeigt eindrücklich, wie wichtig ein angemessener Schutz gerade für die soloselbstständigen Angehörigen der freien Szenen ist - selbst wenn diese neben ihrer künstlerischen Arbeit eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben müssen.“
 
Die Allianz der Freien Künste sieht in der geplanten Anpassung ein Handeln im Sinne der Künstler:innen und eine folgerichtige Konsequenz aus der Covid19-Pandemie. Gleichzeitig mahnt der spartenübergreifende Zusammenschluss von 19 Bundesverbänden für den Kunstbereich passende Kriterien zur Definition der Haupttätigkeit und die Einbeziehung fachlicher Expertise aus den freien Szenen bei deren Erarbeitung an.