Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (15/1498) vorgelegt. Dessen zentrales Ziel ist es, den Hochschulen ein stärkeres Auswahlrecht bei der Vergabe von bundesweit zulassungsbegrenzten Studienplätzen zu verleihen.
Dazu schlägt der Bundesrat zwei Modelle des Auswahlverfahrens vor: Nach dem ersten Modell werden 50 Prozent der Gesamtanzahl an Studienplätzen nach dem Grad der Eignung der Bewerber durch die Hochschule vergeben.
Die restlichen 50 Prozent werden durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) an die Bewerber verwiesen, von denen die Hälfte der Plätze an die Abiturbesten entsprechend ihrer Ortswünsche, die andere Hälfte nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und der Wartezeit vergeben werden.
Durch dieses Auswahlverfahren soll das Wahlrecht der Hochschulen gestärkt werden. Im zweiten Modell werden dagegen die Abiturbesten begünstigt, indem 25 Prozent der Bewerber durch die ZVS einen Studienplatz nach eigener Ortswahl durch ihre Abiturnote, weitere 25 Prozent nach dem durch die Hochschule festgestellten Eignungsgrad erhalten.
Die verbleibenden Studienplätze werden durch die ZVS nach den Kriterien der HZB und Wartezeit vergeben. Beide Modelle verlagern die Bewerberauswahl in größerem Umfange als bisher von der ZVS auf die Hochschulen.
Den durch die Abiturnote bestqualifiziertesten Hochschulbewerbern wird aber gleichzeitig abverlangt, die gewünschte Hochschule selber auszusuchen. Dabei sollen die Länder entscheiden, welche der beiden Modelle im jeweiligen Land Anwendung findet.
Obwohl die Bundesregierung grundsätzlich Vorschläge zu einer Reform der Hochschulzulassung begrüßt, spricht sie sich gegen diesen Gesetzentwurf aus. In ihrer Stellungnahme erklärt sie, dass bereits 1998 in einer vierten HRG-Novelle den Hochschulen mehr Autonomie bezüglich der Bewerberauswahl in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen eingeräumt wurde.
Die Möglichkeit für die Hochschulen, über einen höheren Anteil bei der Vergabe von Studienplätzen zu verfügen, wurde dennoch nicht im erwarteten Maße wahrgenommen. Eine Reform zum Hochschulzugang dürfe nicht nur auf zulassungsbeschränkte Fächer abgestellt werden.
Vielmehr sollen Studierfähigkeit und Hochschulzugang ganzheitlich optimiert werden, mit dem Ziel, die Studienanfänger- und Studienerfolgsquote bei gleichzeitiger Senkung der Abbruch- und Fachwechslerquote zu erhöhen.
Aus diesem Grund schlägt die Bundesregierung vor, auf die Vorlage der Empfehlungen zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes, die derzeit vom Wissenschaftsrat erarbeitet und im Januar 2004 vorgelegt werden sollen, zu warten.
Quelle: owner-bt-hib@dbtg-newsletter.de
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