Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) haben in Kooperation mit dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) erneut den Wettbewerb für das Fach Musikpädagogik ausgeschrieben.
Mit diesem jährlich im Rahmen der Rektorenkonferenz ausgeschriebenen Wettbewerb sollen auch 2017 die besten Beiträge von Studierenden deutscher Musikhochschulen aus dem Bereich der Musikpädagogik ermittelt und ausgezeichnet werden. Damit machen RKM und VdM in besonderer und eigenständiger Weise öffentlich auf die Bedeutung musikalischer Bildung und musikpädagogischer Ausbildung aufmerksam. Die RKM bekundet hiermit auch ihr Engagement für Musikpädagogik und ihre Ansprüche im Hinblick auf Exzellenz in der musikalischen Bildung.
Die öffentliche Preisverleihung findet am 29. Mai 2017 im Rahmen der Mitgliederversammlung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in Rostock statt.
Bewerben können sich einzelne Studierende oder Projektgruppen von bis zu fünf Studierenden. Die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung (15. Juni 2016) oder zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist (15. November 2016) an einer deutschen Musikhochschule immatrikuliert sein. Jede Hochschule kann maximal jeweils einen Beitrag aus den Lehramts- und den künstlerisch-pädagogischen Studiengängen einreichen. Ausnahmsweise sind aus den künstlerischen Studiengängen auch Beiträge möglich, die nach Studienprofil und Themenstellung den Wettbewerbsanforderungen entsprechen. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Hochschulleitung in Absprache mit den zuständigen Studiengangsleitungen. Die Bewerbungen werden durch die Hochschulleitungen eingesandt. Sie müssen mit den Unterschriften der Hochschulleitung und der Bewerberin oder des Bewerbers bzw. bei Gruppenbewerbungen der Vertreterin oder des Vertreters der Projektgruppe versehen sein.
Der Hochschulwettbewerb für Musikpädagogik zeichnet hervorragende eigenständige musikpädagogische Arbeiten aus. Die Themen können aus dem gesamten Spektrum der in den Studiengängen repräsentierten Handlungs- und Aufgabenfelder gewählt werden. Es kann sich beispielsweise um ein künstlerisch-pädagogisches Projekt, eine Initiative zur Musikvermittlung, eine forschungsorientierte Studie (kein Dissertationsvorhaben), eine Best-Practice-Darstellung oder eine besondere Unterrichtsreihe handeln.
Der Wettbewerb findet in zwei Runden statt. In der ersten Runde werden die eingereichten Unterlagen bewertet, in der zweiten Runde (Finalrunde) zusätzlich die performative Qualität der Präsentation.
Bei der Bewertung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Plausibilität und Überzeugungskraft des Vorhabens und seiner Durchführung
- Schlüssigkeit der musikpädagogischen Reflexion
- Kontextualisierung im Fachdiskurs
- Potenzielle Wirksamkeit
- Prägnanz und Nachvollziehbarkeit
Als weitere Kriterien können Übertragbarkeit, Reichweite und Innovationspotenzial gewertet werden.
Bei der Preisvergabe werden Arbeiten aus dem gesamten Spektrum der Einreichungen berücksichtigt.
- Als Preisgeld stellen BMU und VdM jeweils 3500,- Euro zur Verfügung.
- Die Jury entscheidet über die Preisvergabe, deren Anzahl und Staffelung.
- Ggf. können Förderprämien vergeben werden.
Alle Finalteilnehmenden erhalten ein Zertifikat und ein Feedback. Die Preisträgerprojekte werden durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit bundesweit bekannt gemacht.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 15. November 2016 (Datum des Eingangsstempels) zu senden an:
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Geschäftsstelle Hochschulwettbewerb Musikpädagogik
Unter Krahnenbäumen 87
50 668 Köln
Ansprechpartnerin für wettbewerbsorganisatorische Fragen:
Klara Hens und Philip-Frederik Hechler
E-Mail: wettbewerb.musikpaedagogik@hfmt-koeln.de