Am 2. November 2004 tagte die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des deutschen Bundestages in Hamburg, der deutschen Stiftungshauptstadt. Die 22 Mitglieder der Kommission kamen auf Einladung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius in der Bucerius Law School zu einer Expertenanhörung zusammen, um sich über Stiftungswesen und Stiftungsrecht zu informieren.

Professor Michael Göring, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der ZEIT-Stiftung, regte während der Anhörung eine innovative 3-Prozent-Steuerregelung für den Gemeinnutz an:

„Deutschland steht vor einer Steuersenkung. Das sind erfreuliche Aussichten – und weckt Erwartungen: Der private Verbrauch soll steigen, die deutsche Wirtschaft ihre Stagnation überwinden, der Arbeitsmarkt anziehen. Warum jetzt nicht Steuerpflicht und Geberfreude zusammen spannen zum Nutzen aller?“

Göring, der auch Professor für Kultur- und Medienmanagement an der Hamburger Musikhochschule ist, unterstrich: „Zivilgesellschaftliches Engagement, Bürgerbeteiligung und Bürgerverantwortung und die mehr als 12.000 Stiftungen haben in Deutschland an Bedeutung gewonnen: Diese Einrichtungen würden jedoch noch sehr viel mehr leisten, wenn jeder Bürger 3 Prozent seiner demnächst drastisch verringerten Steuerlast einer gemeinnützigen Stiftung eigener Wahl zuführen könnte. Das ginge einfach und unbürokratisch: Jeder Steuerpflichtige vermerkt in seiner Einkommensteuer- oder Lohnsteuererklärung, welcher Organisation die 3 Prozent zugute kommen sollen. Erklärt er nichts, behält das Finanzamt die 3 Prozent – die Steuergerechtigkeit bliebe gewahrt. Ein solches Verfahren hätte zwei Vorteile: Die Steuerpflichtigen entscheiden über 3 Prozent ihrer Steuerlast selbst. Bei derzeit 138 Mrd. Euro aus der Einkommensteuer pro Jahr wären das maximal 4,2 Mrd. Euro für das Gemeinwohl. Die Steuerbürger selbst legen fest, ob diese 3 Prozent der Bürgerstiftung ihrer Heimatstadt, dem World Wildlife Fund, dem Roten Kreuz, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, der Krebshilfe Stiftung usw. zu Gute kommen. Die Wirkungen für den Steuerbürger sind überschaubar: Bei einem Satz von demnächst 36 Prozent Maximal-Steuerbelastung machen die 3 Prozent gerade einmal 1,11 Prozent aus, d. h. der Steuerpflichtige müsste einschließlich der 3 Prozent-Gemeinwohlanteils statt 36 Prozent dann 37,11 Prozent zahlen. Bei einem geplanten mittleren Steuersatz von 24 Prozent ergäbe sich einschließlich der 3 Prozent für das Gemeinwohl eine Gesamtbelastung von 24,74 Prozent.

Die Bürger entscheiden also selbst und bewusst, auf der Grundlage eines Leistungskataloges der gemeinnützigen Einrichtungen. In diesem Katalog erscheinen nur solche Stiftungen, die von ihren Verbänden akkreditiert sind. Dazu müssen die gemeinnützigen Einrichtungen Mindeststandards erfüllen und ihr Wirken transparent darlegen. Sie würben also mit ihren guten Taten um die 3 Prozent ihrer Mitbürger. Der Wettbewerb unter den Gemeinnützigen um die besten Projekte würde entflammen, und die Leistung der Gemeinnützigen Organisationen würde sich im Wettbewerb noch weiter verbessern.

Die 3 Prozent des Steueraufkommens würden als Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt, so dass die begünstigte Stiftung nicht zu ad hoc-Projekten verführt wird, sondern ihr Programm langfristig und nachhaltig ausbauen kann.

Die Bürger hingegen beteiligen sich aktiv an der Sorge für das Gemeinwohl, sie geben bewusst für den guten Zweck ihrer Wahl. Es gibt kein besseres Mittel, die Res publica zur Sache eines jeden zu machen.“

Prof. Dr. Michael Göring, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, Professor am Institut für Kultur- und Medienmanagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frauke Hamann, Tel.: 0173/623 19 53, E-Mail: hamann@zeit-stiftung.de.