"Die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs ist ein Durchbruch für die Pirateriebekämpfung im Internet und bestätigt die Auffassung der
Musikwirtschaft: Sogenannte Tauschbörsen und können für die Millionen von Urheberrechtsverletzungen, die dort täglich verübt werden, zur Verantwortung gezogen werden", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. "Immerhin wissen inzwischen rund 75% aller Deutschen, dass ’Tauschbörsen’ fast immer illegale Angebote enthalten. Trotzdem ist das Problem noch immer enorm: im vergangenen Jahr wurden allein in Deutschland fast 400 Millionen Musiktitel aus illegalen Quellen im Internet heruntergeladen."

Insgesamt 28 Unternehmen der Rechteinhaber hatten die US-amerikanischen Unternehmen Grokster und Streamcast wegen der aktiven Unterstützung von massenhaften Urheberrechtsverletzungen verklagt. Am gestrigen Tag entschied der Oberste Gerichtshof, dass ’Tauschbörsen’-Entwickler hierfür zur Verantwortung gezogen werden können.

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