Hans Herdlein, Präsident der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) rechnet mit einer weiter ansteigenden Klageflut gegen die Hartz IV-Regelungen.

In der Februar-Ausgabe der „Bühnengenossenschaft“ schreibt er: „Die Bedeutung einer auf zwei Jahre verkürzten „Rahmenfrist“ als Anspruchsvoraussetzung zum Arbeitslosengeld I erschließt sich erst denjenigen unmittelbar, die wegen einer nicht erfüllten „Anwartschaftszeit“ von zwölf Monaten nur das Arbeitslosengeld II erhalten. Unversehens finden sie sich unter die ‚Leistungsmissbraucher’ eingereiht, noch ehe sie so recht wissen, was mit ihnen geschieht.“ Die Verpflichtung, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen, bedeute zugleich eine Abkehr von der im Grundgesetz verbürgten Berufsfreiheit. Auch das Prinzip „Fördern“ komme in der neuen Gesetzgebung am Rande noch vor: „Kontrolliert wird der ganze Vorgang durch einen neu eingeführten ‚Außendienst’ - also durch eine Stellenvermehrung bei der Bundesagentur. Auch Arbeitslose, die neu Arbeitslosengeld II beantragen, werden einer ausgeklügelten Kontrolle unterzogen. Ihnen soll möglichst sofort ein Jobangebot oder ein Angebot für eine Fortbildung gemacht werden. Dadurch will man überprüfen, ob der Antragsteller überhaupt bereit ist zu arbeiten. Nach der allgemeinen Arbeitsmarktlage dürfte es sich dabei um Ein-Euro-Jobs handeln. Nur: Pech für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, wenn ihnen deswegen ein Anschluss-Engagement durch die Lappen geht.“

Heftige Kritik äußerte der GDBA-Präsident an dem Urteil des Bundssozialgerichtshofes, das kürzlich die Höhe des Arbeitslosengeldes II (derzeit 345 Euro im Monat) für ausreichend erklärte: „Der aktuelle Regelsatz geht auf eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 1998 zurück, die Statistiker auf 2003 hochrechneten – die jedoch nicht an die seither veränderten Bedarfe angepasst wurde. Auch hier eröffnet sich der Rechtsprechung ein weites Feld.“