Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ruft die Kultureinrichtungen in Deutschland auf, mitzuteilen, ob sie planen, so genannte 1-Euro-Jobber in ihrer Einrichtung einzusetzen.

Seit dem 01.01.2005 ist das so genannte Hartz-IV-Gesetz in Kraft. Empfänger vom Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen. Sie erhalten für diese Tätigkeit ein bis zwei Euro/Stunde. Den Einrichtungen, die so genannte 1-Euro-Jobber beschäftigen, entstehen keine Kosten, da sowohl das Entgelt für den 1-Euro-Jobber als auch so genannte Regiekosten von der Bundesagentur für Arbeit getragen werden.

Der Kulturbereich wird immer wieder als ein Sektor genannt, in dem 1-Euro-Jobber tätig werden sollen. In Berlin wird zur Zeit ein Projekt entwickelt, insgesamt 20.000 Langzeitarbeitslose auf der Basis eines 1-Euro-Jobs zur Digitalisierung von Kulturgut für zwei Jahre einzusetzen (siehe hierzu: http://www.kulturrat.de/themen/ein-euro.job.htm).

Im Deutschen Kulturrat wird sich eine Arbeitsgruppe intensiver mit den Chancen und Risiken der 1-Euro-Jobs für den Kulturbereich befassen. Um eine verlässliche Datengrundlage zu haben, ruft der Deutsche Kulturrat alle Kultureinrichtungen auf, mitzuteilen, ob sie planen, 1-Euro-Jobber zu beschäftigen, ob bereits welche bei ihnen eingesetzt werden bzw. ob sie von Dritten angesprochen wurden, 1-Euro-Jobber zu beschäftigen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Mit den 1-Euro-Jobbern stehen den Kultureinrichtungen erstmals Mitarbeiter zur Verfügung, für die sie keine Personalkosten aufbringen müssen. Jetzt am Anfang müssen die Chancen und Risiken der 1-Euro-Jobs für den Kulturbereich ausgelotet und gegebenenfalls Empfehlungen für den Einsatz von 1-Euro-Jobbern ausgearbeitet werden. Dafür ist es für uns wichtig zu wissen, wo im Kulturbereich 1-Euro-Jobber eingesetzt werden sollen. Wir bitten daher alle Kultureinrichtungen, sich an der Befragung zu beteiligen.“

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