Kontakt
Stiftung Bayerischer Musikfonds
Beschreibung
Rechtsform:
Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Historie:
Errichtet 1990 vom Freistaat Bayern.
Aufgaben:
Förderung der Musik in Bayern, vor allem auf den Gebieten der beruflichen Musikausübung und des Amateurmusizierens. Schwerpunktmäßig gefördert werden junge, besonders begabte Interpret:innen, Nachwuchs-Kammermusikensembles, zeitgenössische Musik, u. a. durch Förderung der Aufführung neuer Kompositionen und Gewährung von Zuschüssen für Konzerte mit Werken von Komponist:innen des 20. und 21. Jahrhunderts, sowie Aufführungen Alter Musik. Förderung besonderer Aktivitäten im Bereich der Musikpflege, für die anderweitige Fördermittel nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. - Stiftungskapital 1,273 Mio. €.
Antragstellung:
Möglich.