Kontakt
Künstlersozialkasse (KSK)
Beschreibung
Geschäftsführung der UVB: Johannes Spies
Abteilungsleitung der KSK und stellvertrende Leitung UVB: Uwe Fritz
Rechtsform:
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Historie:
Gegründet 1982 zur Durchführung der Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (in Kraft getreten am 1.1.1983). Von 1988 bis 30.6.2001 der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen, seit 1.7.2001 der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung, die am 1.1.2003 in die Unfallkasse des Bundes umgewandelt und durch die Fusion mit der Eisenbahn-Unfallkasse ab 1.1.2015 zur Unfallversicherung Bund und Bahn wurde, angegliedert.
Aufgaben:
Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz, das selbstständigen Künstler:innen und Publizist:innen im Wesentlichen den gleichen sozialen Schutz gewährt wie in abhängiger Beschäftigung stehenden Künstler:innen und Publizist:innen (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bei Zahlung nur einer Hälfte des Versicherungsbeitrags; die andere Hälfte wird aus einer Abgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, und einem Zuschuss des Bundes finanziert). Die KSK meldet die betreffenden Künstler:innen und Publizist:innen bei der Deutschen Rentenversicherung und der jeweils zuständigen Kranken- und Pflegekasse an und zieht zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge die Beitragsanteile der Versicherten, die Künstlersozialabgabe und den Bundeszuschuss ein. Sie berät die versicherten Künstler:innen und Publizist:innen in allen Fragen der sozialen Sicherheit. Ende 2023 wurden 192.573 Versicherte durch die KSK betreut, davon 53.536 im Bereich Musik.
Publikationen:
Informationsschriften für Versicherte. - Informationsschriften für Verwerter.