Der Deutsche Kulturrat fordert, Kultur in der Definition des Vollprogramms im Medienstaatsvertrag neben Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu ergänzen.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass im Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission der Länder betont wird, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse ein Angebot für alle unterbreiten. Daraus leitet der Kulturrat ab, dass der Rundfunk kulturelle und künstlerische Angebote aller Sparten sowie eine entsprechende Berichterstattung bereithalten müsse, die nicht dem breiten Publikum entspreche.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher eine Änderung des Diskussionsentwurfs dahingehend, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote der Kultur, Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung dienen sollen. Unterhaltung soll, wie im geltenden Medienstaatsvertrag formuliert, einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen. Daraus folgt nach Meinung des Kulturrats, dass bei der Definition des Vollprogramms im Medienstaatsvertrag Kultur zu den genannten Bestandteilen Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung ergänzt werden müsse.