In seinem Positionspapier zeigt sich der Deutsche Kulturrat erfreut über die vorgesehenen Regelungen zu privaten Kopien und Pauschalvergütung im Referentenentwurf des sogenannten 2. Korbs. Der Verband lehnt jedoch die Vorschläge zur Vergütungshöhe ab, weil sie den Rechteinhabern keine angemessene Vergütung zusicherten. Ebenso hält der Kulturrat die Regelungen für Archivbestände, Bildende Künstler, elektronische Pressespiegel und Schadenersatz für unzureichend.