Landesmusikräte und andere Fachvertreter fordern das Kultusministerium Baden-Württemberg auf, das Singverbot in Schulräumen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu überdenken.

Im Rahmen der Corona-Verordnungen ist an Schulen in Baden-Württemberg das Singen in geschlossen Räumen sowie die Verwendung von Blasinstrumenten derzeit nicht gestattet. Nachdem das Kultusministerium am 7. Juli 2020 ein Konzeptpapier veröffentlicht hatte, das eine Fortsetzung des pauschalen Verbots für das gesamte Schuljahr 2020/21 vorsieht, haben sich mehrere Landesmusikverbände wie auch Professor*innen und Lehrbeauftragte an Musikhochschulen, Kirchenmusiker*innen und Kantor*innen mit offenen Briefen an die Kultusministerin gewandt, um auf die Bedrohung für sämtliche Chor- und Ensemblearbeit an den Schulen in Baden-Württemberg aufmerksam zu machen und ein Überdenken der Maßnahmen einzufordern.