Der Deutsche Kulturrat ruft in einer Stellungnahme vom 26. Mai 2008 die Länder auf, die Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zu beschneiden. Für die Internetangebote der Sender fordert der Kulturrat, die Begrenzung der Abrufmöglichkeit von Sendungen aufzuheben und Zusatzangebote nicht zu beschränken.