Die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrats mahnt die grundgesetzlich verankerte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an.

Die Rundfunkkommission der Länder wird von den Mitgliedern des Deutschen Musikrates aufgefordert, die Zukunftsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender und ihres Gemeinschaftsprogramms der ARD in einer diesem Auftrag angemessenen Weise zu gewährleisten. Die ARD müsse unangetastet ihrem Auftrag auf unabhängiges und Vielfalt sicherndes Sendeangebot nachkommen können.