Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags diskutieren, welche Auswirkungen eine ins Grundgesetz aufgenommene Staatszielbestimmung zur Kultur auf die Länder und Kommunen hätte.

Diskutiert wird insbesondere die Frage, ob durch eine solche Bestimmung die Kultur zu einer Pflichtaufgabe würde. Gegen die Einführung einer Staatszielbestimmung zur Kultur im Grundgesetz wird vorgebracht, dass diese keinen neuen Regelungsgehalt habe. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits anerkannt, dass die Bundesrepublik ein Staat sei, der sich im Sinne einer Staatszielbestimmung auch als Kulturstaat verstehe. Zudem wird die Kompetenzordnung des Grundgesetzes vorgebracht. Da es dem Bund weitestgehend an Kompetenzen für die Kultur fehle und der Großteil der Länder eigene Bestimmungen habe, sei eine solche Erweiterung des Grundgesetzes wenig sinnvoll.

Die Wahrnehmung von Kulturaufgaben kommt in erster Linie den Kommunen zu und wird hier meistens zu den freiwilligen Aufgaben gezählt.