Die Landesverbände verständigen sich auf Qualitätsstandards in der musikalischen Bildung.

Im Dezember 2005 haben der Landesmusikrat NRW e.V. und die Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in NRW eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, deren Ziel es ist, im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule enger zusammenarbeiten und die musikalische Bildung und Erziehung der Grundschulkinder in NRW gezielt zu fördern. Die Nachmittagsangebote sollen sich an den Interessen der Kinder ausrichten und evaluiert werden. Entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte wurden vereinbart.