Kulturministerkonferenz, BKM und kommunale Spitzenverbände stellen Maßnahmen zum Energiesparen und die Ausgestaltung von Notfallplänen zum Kulturgutschutz vor.

Zielgruppe der Empfehlungen sind insbesondere die Leitungen sowie die Träger der Kultureinrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, die Bundesnetzagentur und die regionalen Energieversorger. Darüber hinaus sollen die Empfehlungen auch für Kultureinrichtungen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Kultureinrichtungen in privater Trägerschaft als Orientierung dienen.

Die Verfasser des Papiers befürchten gravierende Auswirkungen der Energiekrise auf die Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Kultureinrichtungen und empfehlen den Institutionen und ihren Trägern, Maßnahmen des Risikomanagements und der Notfallplanung zu ergreifen. Als zentrale Elemente des Sicherheitsmanagements sehen sie individuell an die Bedürfnisse der einzelnen Institutionen angepasste Notfallpläne, Notfallverbünde, lokale Netzwerke und zivilgesellschaftliches Engagement.

Sie heben hervor, dass ein verminderter Gasverbrauch keinesfalls zu irrevasiblen Schäden an Kulturgut führen dürfe. Dafür können Einrichtungen mit speziellen konservatorischen Anforderungen von Reduzierungsauflagen ausgenommen werden. Verwiesen wird dabei auf die im Juli 2020 von der Bundesregierung verabschiedete „Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“, derzufolge Kulturgüter als „bedeutsames materielles und immaterielles Kulturgut“ zu schützen seien.