In der Resolution kritisiert der Deusche Musikrat, dass Kommunen ab Januar 2023 auf Leistungen und Angebote, die auch private Unternehmen erbringen oder erbringen könnten, Umsatzsteuer abführen sowie Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen abgeben müssen. Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf kommunale Musikschulen, die Bildung sowie die Fort- und Weiterbildung im Amateurmusikbereich, in Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen.