Nach dem Kulturfinanzbericht 2022 entfielen im Berichtsjahr 2020 knapp 4,56 Milliarden (31,4 %) der 14,51 Milliarden Euro öffentliche Kulturausgaben auf den Bereich Theater und Musik. Von allen im Kulturfinanzbericht aufgelisteten Kulturbereichen erhielt der Bereich Theater und Musik damit die meisten öffentlichen Mittel. So wurden für Museen, Sammlungen und Ausstellungen Ausgaben in Höhe von 2,72 Milliarden Euro getätigt (18,7 % der öffentlichen Kulturausgaben), auf die Bibliotheken entfielen knapp 1,76 Milliarden Euro (12,1 %).
Der Bereich mit den zweithöchsten Ausgaben (3,1 Milliarden Euro, 21,6 % der öffentlichen Kulturausgaben) war im Pandemiejahr 2020 die „Sonstige Kulturpflege“, worunter aktuell insbesondere auch Hilfsprogramme wie die NEUSTART KULTUR-Programme des Bundes (bei Auflage im Sommer 2020 zunächst mit 1 Milliarde Euro ausgestattet) und damit weitere musikbezogene Ausgaben fallen. Auf den Bund entfielen 2020 erstmals seit 2005 mehr als 20 % der öffentlichen Ausgaben für Kultur. Gemeinden (39,1 %) und Länder (38,6 %) tragen aber weiterhin die meisten Kulturausgaben. Eine vollständige Abgrenzung von Kulturausgaben aller Körperschaftsgruppen (Bund, Länder, Gemeinden) mit Pandemiebezug ist nicht möglich.
Im Jahresvergleich seit 2005 zeigt sich eine Steigerung der öffentlichen Kulturausgaben von 7,98 auf 14,51 Milliarden Euro im Jahr 2020. Im Vergleich zum Vorjahr 2019 stiegen die öffentlichen Kulturausgaben zuletzt deutlich um insgesamt knapp 2 Milliarden Euro. Die Ausgaben für den Bereich Theater und Musik erhöhten sich von 2,94 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf 4,56 Milliarden Euro in 2020, ihr Anteil an den Kulturgesamtausgaben fiel von 36,8 % auf zuletzt 31,4 %. Der Bereich „Sonstige Kulturpflege“, worunter allgemein u. a. die Filmförderung, die Förderung der Kultur der Vertriebenen, die Förderung von Volks- und Heimatkunde sowie die allgemeine, bereichsübergreifende Kulturförderung fällt, verzeichnete bereits vor der Pandemie einen deutlichen Mittelzuwachs von 0,84 Milliarden Euro im Jahr 2005 (10,6 % aller Kulturausgaben) auf 1,91 Milliarden Euro im Jahr 2019 (15,2 %).
Höhen und Anteile der Kulturausgaben für den Bereich Theater und Musik fallen je nach Körperschaftsgruppe unterschiedlich aus, wobei die Gemeinden und Länder mit Abstand die meisten Ausgaben für Theater und Musik tätigen. Von den Gesamtausgaben der Gemeinden (5,67 Milliarden Euro) entfielen zuletzt 2,34 Milliarden Euro (41,3 %) auf Theater und Musik. Bei den Ländern waren es 2,01 Milliarden von 5,60 Milliarden Euro (35,9 %). Der Bund stellte im Jahr 2020 mit insgesamt 204 Millionen Euro 6,3 % seiner Kulturausgaben direkt für Theater und Musik bereit.
Hinweis
Die Finanzdaten beziehen sich – mit Ausnahme der Mittel für öffentliche Kunsthochschulen – auf Grundmittel. Diese geben den Zuschussbedarf der öffentlichen Haushalte für einen Aufgabenbereich an, d. h. sie beschreiben die Ausgaben abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten Einnahmen. Die Grundmittel weisen den Betrag aus, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuern, Mitteln aus Finanzausgleich, Kreditmarktmitteln und Rücklagen) bereitgestellt wird, einschließlich der investiven Maßnahmen. Datenquelle bei der Darstellung der Kunsthochschulen ist seit dem Kulturfinanzbericht 2018 die Hochschulfinanzstatistik mit den darin ausgewiesenen Trägermitteln. Im Vergleich zu den Grundmitteln werden bei den Trägermitteln neben Drittmitteleinnahmen und Verwaltungseinnahmen auch Zuweisungen und Zuschüsse von den Ausgaben abgezogen. Es werden zudem nur noch ausschließlich öffentliche Kunsthochschulen berücksichtigt. Rückwirkend bis zum Jahr 2005 wurden die Finanzdaten der Kunsthochschulen entsprechend revidiert.
Der Kulturfinanzbericht weist bis einschließlich 2011 Ist-Daten auf Basis der Jahresrechnungsstatistik aus. Aufgrund methodischer Umstellungen der Kern- und Extrahaushalte können für die darauffolgenden Jahre nur vorläufige Ist-Daten ausgegeben werden; es liegen keine endgültigen Daten der Jahresrechnungsstatistik seit 2012 vor. Basis der vorläufigen Ist-Werte ist die Haushaltsansatzstatistik für die staatlichen Haushalte sowie eine Vorabaufbereitung der Gemeindefinanzstatistik für die kommunalen Haushalte. Bei der Interpretation der Zeitreihen ist zu beachten, dass aufgrund der anhaltenden Umstellung von Kameralistik auf Doppik (doppelte Buchführung in Konten) in den Gemeindeausgaben, aufgrund von Ausgliederungen von Kultureinrichtungen sowie Veranschlagungen von Finanzausgleichsmitteln die Daten nicht uneingeschränkt miteinander vergleichbar sind.
Im Hinblick auf die aufgeführten Kulturbereiche ist zudem zu beachten, dass die verschiedenen Sparten des Musiklebens nicht nur in der Kategorie „Theater und Musik“, sondern aufgrund ihrer Einbindung in größere Organisations- oder Themenkomplexe häufig auch in anderen Kategorien erfasst werden (z. B. musikbezogene Ausgaben in Bibliotheken; Museen, Sammlungen und Ausstellungen mit Musikbezug; der Fachbereich Musik des Goethe Instituts unter „Kulturelle Angelegenheiten im Ausland“; Coronahilfsprogramme für das Musikleben unter „Sonstige Kulturpflege“).
Footnotes
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Einschließlich Stadtstaaten.
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Einschließlich Gemeinde- und Zweckverbände.
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Wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Bibliotheken, ohne Hochschulbibliotheken.
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Darunter allgemeine Kulturförderung, Filmförderung, Förderung der Kultur der Vertriebenen, der Volks- und Heimatkunde und der Heimatpflege. Einige Hilfsmaßnahmen für den Kulturbereich während der Corona-Pandemie sind ebenfalls der Sonstigen Kulturpflege zugeordnet, darunter die Bundesmittel für NEUSTART KULTUR.
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Ausgaben des Bundes für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz werden für den Kulturfinanzbericht auf Museen und Bibliotheken aufgeteilt.
Quelleninformationen
Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Kulturfinanzbericht 2022 und 2020, hrsg. von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, Wiesbaden.