Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant offenbar eine Ausweitung der so genannten Brennerabgabe auch auf andere Geräte. Damit will Ministerin Brigitte Zypries der rasanten Entwicklung in der Informationstechnologie auch urheberrechtlich begegnen. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte Zypries, das bestehende Vergütungssystem müsse "gerechter und für alle akzeptabler" werden. "Bisher wird die Abgabe nur auf Geräte erhoben, die tatsächlich zum Kopieren bestimmt sind. Künftig ist entscheidend, ob ein Gerät generell zum Kopieren geeignet ist", erklärte die Bundesjustizministerin. Für die Höhe dieser Pauschalabgabe soll "maßgeblich" sein, wie häufig das Gerät durchschnittlich zum Kopieren genutzt wird. Bislang gibt es Pauschalabgaben auf CD-Brenner (7,50 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro), die über die verschiedenen Verwertungsgesellschaften verteilt werden. Sollte Zypries sich mit ihrem Vorstoß durchsetzen, sind demnächst auch Abgaben auf Drucker, PCs oder MP3-Player möglich. Das BMJ will mit dieser Reform sicherstellen, dass Urheber auch in Zeiten des massenhaften digitalen Kopierens von Inhalten angemessen vergütet werden. "Die Informationstechnologie entwickelt sich sehr schnell. Diesem Tempo müssen wir das Urheberrecht anpassen", so Zypries. Entschieden ist in dieser Sache jedoch noch nichts. Ein Sprecher des BMJ ließ bereits wissen, dass aus dem Interview von Frau Zypries mit der "SZ" ein falscher Eindruck entstanden sei. Dennoch bleibt das Thema im Bundeskabinett virulent: Das Patent- und Urheberrecht sei Teil der Innovationsoffensive der Bundesregierung, versicherte Zypries, deren Ministerium in dieser Woche in München ein Symposium zum Thema "Schutz von geistigem Eigentum" veranstaltet. Mit dabei: Bundeskanzler Gerhard Schröder.

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