Auf Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Christina Weiss, werden die Kulturminister der Europäischen Union auf ihrem Rat am 16. November 2004 in Brüssel die Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter diskutieren.

Die Staatsministerin betonte am 11. November in Berlin, dass Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Medienpluralismus nicht zur Disposition gestellt werden dürften: "Das ist mein wichtigstes medienpolitisches Ziel, unabhängig um welches Medium es sich handelt." In Zukunft sollten die Nutzer sicher sein können, auf allen Verbreitungswegen ein qualitätsvolles Angebot an Information, Bildung und Unterhaltung vorzufinden. Die besondere Rolle des Rundfunks, dessen Vermarktung eben nicht allein wirtschaftlichen Kriterien folgt, sei von der Europäischen Union im Amsterdamer Protokoll anerkannt. Dort ist geregelt, dass es allein die Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren und zu finanzieren. Diese Kulturhoheit besteht auch bei den Online-Angeboten, sagte Weiss.

Online-Dienste seien aufgrund bestehender struktureller Marktdefizite kein voll marktfähiges Gut. Es bestehe die Gefahr, dass kommunikationsfremde Faktoren den publizistischen Prozess beeinflussen. Da aber auch Online-Angebote meinungsbildend seien, habe der Staat auch für das Internet eine nationale Gewährleistungsverantwortung. Das ist im Artikel 5 des Grundgesetzes festgelegt und trägt somit Verfassungsrang.

Diese nationale medienpolitische Verpflichtung hat die Europäische Kommission zu achten. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse deshalb die Online-Angebote nutzen dürfen, was nicht als Angriff auf die privaten Anbieter zu verstehen sei, sondern die Fortsetzung einer bewährten Praxis in unserer dualen Rundfunkordnung, stellte Weiss fest.

Abschließend betonte die Staatsministerin nachdrücklich: "Es kann nicht sein, dass es einige Angebote gibt, die allein den Privaten vorbehalten sind. Den öffentlichen-rechtlichen Anstalten darf der Weg ins mediale Zeitalter mit all ihren Möglichkeiten nicht verbaut sein. Es steht der Kommission nicht zu, sich über den Umweg des Wettbewerbsrechts eine ’Kompetenz-Kompetenz’ für den Medienbereich zu schaffen."