Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern soll künftig unter erleichterten Bedingungen ablaufen. Das Land will das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Kulturfördermittel ändern und für Kulturschaffende den Abruf der Mittel erleichtern. Die Vereinfachungen sollen bereits für die Förderanträge für das Jahr 2018 gelten und beim kommenden Antragsverfahren berücksichtigt werden. Vertreterinnen und Vertreter der Kulturabteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben heute in Schwerin die Landesverbände über die Änderungen informiert.
"Ich habe in dieser Wahlperiode angekündigt, mich für ein einfacheres Antragsverfahren bei der Kulturförderung stark zu machen. Dieses Versprechen löse ich nun ein. Mit den Änderungen sorgen wir für eine deutliche Vereinfachung“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. "Viele ehrenamtlich tätige Kulturschaffende empfanden die bisherigen Regelungen als zu kompliziert. Mit den neuen Regelungen müssen sie weniger Zeit für Bürokratie aufbringen und sollen mehr Zeit für Kunst und Kultur haben. Allerdings wird es auch in Zukunft nicht ohne einen gewissen Aufwand möglich sein, eine Förderung zu erhalten“, schränkte Hesse ein. Wer öffentliche Mittel erhalten möchte, müsse aufzeigen, wofür er sie verwenden wolle.
Die größten Vereinfachungen wird es bei Kulturprojekten mit einer Landesförderung in Höhe bis einschließlich 30.000 Euro geben. Sie soll als Festbetragsfinanzierung erfolgen. Bisher galt generell die Anteilfinanzierung als Regelfinanzierung. Soweit der Finanzierungsplan schlüssig und rechnerisch richtig ist, müssen bei der Beantragung von bis zu 30.000 Euro Landesmitteln keine begründenden Unterlagen zu den Einnahmen und Ausgaben mehr eingereicht werden. Der Finanzierungsplan muss also auch erst bei einem Förderantrag von mehr als 30.000 Euro durch die Kommune oder die Landkreise bestätigt werden, sofern diese sich an der Finanzierung des Projektes beteiligen.
Unabhängig vom Antragsvolumen entfällt für alle Antragstellerinnen und Antragssteller grundsätzlich die Vorlage der Stellungnahmen der Kulturverwaltungen und der Satzung. Erleichterungen gibt es auch bei weiteren Regelungen, z. B. hinsichtlich des vorzeitigen Maßnahmebeginns, der Mitteilungspflichten und der Inventarisierungspflicht. Für öffentliche Bibliotheken gibt es Sonderregeln zur Medienbeschaffung.
"Kulturschaffende, die Fragen zum Antragsverfahren haben, können sich beim Servicecenter Kultur in Rostock melden“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. "Das Servicecenter erteilt aber keinen ‚TÜV‛. Ein Antrag wird in jedem Fall durch die Kulturabteilung des Ministeriums geprüft. Kulturschaffende müssen mit Nachfragen rechnen oder gegebenenfalls fehlende Unterlagen nachreichen. Als Hilfe beim Antragsverfahren haben wir die Hinweise für Zuwendungsempfänger aktualisiert und im Internet veröffentlicht“, so Hesse.
Im Jahr 2016 hat das Land insgesamt 452 Anträge auf Kulturförderung erhalten und 308 Kulturprojekte finanziell unterstützt. Davon gab es allein 239 Kulturprojekte mit einer Förderhöhe bis einschließlich 30.000 Euro. Das waren 78 Prozent aller geförderten Kulturprojekte in jenem Jahr. Insbesondere diese Antragsstellerinnen und Antragssteller profitieren künftig von den Vereinfachungen.