Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) hat PRO MUSIK, den Verband freier Musikschaffender, eingeladen, in die Verhandlung über gemeinsame Vergütungsregeln im Audiostreaming einzutreten. Ziel dessen ist es, zwischen Musiker*innen und Labels angemessene und zeitgemäße Regeln über die Vergütung von Leistungsschutzrechten aufzustellen.

Streaming ist zur wichtigsten Einnahmenquelle für Musikaufnahmen geworden – die pandemiebedingten Einbußen im Live-Geschäft haben dieser Entwicklung in den letzten Jahren zusätzlichen Aufwind gegeben. Bereits 2020 sprach sich der VUT, der die Interessen der unabhängigen Akteur*innen der deutschen Musikwirtschaft, wie Labels, Verlage, Vertriebe und selbstvermarktende Künstler*innen, vertritt, für neue Wege im Streaming aus: U.a. forderte der Verband, die Umstellung auf ein faireres und transparenteres nutzerbasiertes Abrechnungsmodell – zugunsten von Künstler*innen und Hörer*innen. In einer vergangenes Jahr veröffentlichten Stellungnahme zielen die Vorschläge des Verbandes auf eine transparentere und optimierte Streaming-Ökonomie und fordern unter anderem, Künstler*innen eine faire zeitgemäße digitale Lizenzgebühr zu bezahlen. Diesen Stellungnahmen lässt der VUT nun Taten folgen.

Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT: "Unabhängige Musikunternehmer*innen pflegen partnerschaftliche Beziehungen zu ihren Künstler*innen. Unsere im vergangenen Jahr veröffentlichte Stellungnahme zur Streaming-Ökonomie spricht von einer fairen und zeitgemäßen Lizenzgebühr für Künstler*innen. Diese Forderung möchten wir nun gemeinsam mit Pro Musik für alle an einer Aufnahme beteiligten Künstler*innen ganz konkret umsetzen."

Absätze