Die VG Musikedition hat den Pauschalvertrag mit der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) hinsichtlich der Nutzung von Werken, die gemäß § 70 UrhG und § 71 UrhG als wissenschaftliche Ausgaben und Editiones principes urheberrechtlich geschützt sind, vorzeitig um weitere 10 Jahre - bis zum 31.12.2024 - verlängert.
Der Vertrag beinhaltet das Recht zur öffentlichen Aufführung sowie die Berechtigung zur Aufnahme der Aufführungen auf Bild- oder Tonträger zu nicht-kommerziellen Zwecken. Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, dazu: „Damit haben evangelische Kirchengemeinden auch in Zukunft weiterhin die Möglichkeit, annähernd 10.000 wissenschaftliche Ausgaben und Erstveröffentlichungen in Gottesdiensten und Konzerten aufzuführen, ohne dass eine gesonderte Lizenzierung erforderlich ist und zusätzliche Kosten für die einzelnen Gemeinden der EKD entstehen.“
Zu den Werken und Ausgaben, die gemäß §§ 70/71 UrhG urheberrechtlich geschützt sind, gehören zahlreiche Werke, die regelmäßig von Kirchenchören, Kantoreien oder Organisten zur Aufführung gebracht werden, darunter viele „Repertoire-Kompositionen“ unter anderem von Bach, Händel, Mozart, Haydn oder Mendelssohn, um nur einige Beispiele zu nennen.
Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
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