Die VG Musikedition und der Verband deutscher Musikschulen (VdM) haben in Ergänzung des zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesamtvertrages über das Fotokopieren von Noten in Musikschulen eine gemeinsame Protokollerklärung verfasst. Die mit der GEMA als Partner der VG Musikedition unterzeichnete Protokollerklärung greift verschiedene Fragen des Tarifs sowie des Gesamtvertrages auf und dient den Musikschulen als erklärender Leitfaden.

Die Protokollerklärung umfasst unter anderem weiter führende Informationen hinsichtlich sog. „Kooperationsschüler“, zur Berechnung der Schülerzahlen sowie zu den im Gesamtvertrag vereinbarten Einführungstarifen bis zum Jahr 2018.

Des Weiteren wird klargestellt, dass Schüler, die Instrumentalunterricht erhalten und zusätzlich in Ensemblefächern unterrichtet werden, unabhängig von ihrem Belegungsverhalten grundsätzlich nur einmal in die Berechnungsgrundlage einbezogen werden.

Schließlich wird nochmals deutlich gemacht, dass Musikschulen und Lehrkräften, die einen Lizenzvertrag unterzeichnen, kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen wird. Es besteht Einvernehmen zwischen VG Musikedition und VdM, dass Musikschulen keine Dokumentationen über die vervielfältigten Werke und Ausgaben erstellen müssen.

Hintergrund:
Das Fotokopieren von Noten geschützter Werke ist gem. § 53 Abs. 4 a UrhG verboten und grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers - in diesem Fall der VG Musikedition - möglich. Musikschulen, die im Unterricht legal Fotokopien von Noten verwenden wollen, können einen einfachen Lizenzvertrag mit der GEMA unterzeichnen, die im Auftrag der VG Musikedition die Administrierung übernommen hat.