Seit April 2020 war es den Gemeinden der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) aufgrund einer Sondervereinbarung mit der VG Musikedition möglich, Lieder und Liedtexte bei digitalen Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art einzublenden. Diese Sondervereinbarung endete mit Ablauf des Jahres 2023.

Die VG Musikedition freut sich, bekannt geben zu dürfen, dass nun zeitnah mit der EKD eine Anschlussvereinbarung unterzeichnet werden konnte. Somit können die Gemeinden der EKD auch weiterhin Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten und ähnlichen Veranstaltungen öffentlich zugänglich machen (einblenden), so insbesondere auch bei der Übertragung auf gemeindeei-genen Internetseiten.

Die Anschlussvereinbarung gilt für sämtliche Kirchengemeinden der EKD, nicht aber für die Selbstständige Evangelisch-lutherische Kirche (SELK), deren Gemeinden allerdings eine verwaltungseinfache, individuelle Zusatzlizenz direkt über die VG Musikedition erwerben können.

Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.