Die VG Musikedition und die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) haben einen neuen Pauschalvertrag über die Aufführungen der nach § 70 UrhG und § 71 UrhG geschützten Ausgaben und Werke unterzeichnet. Die neue Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1.1.2003 in Kraft.

Durch den Abschluss des Vertrages erteilt die die VG Musikedition der EKD, ihren Gliedkirchen und den Kirchengemeinden, sowie deren Institutionen und Einrichtungen, den Mitgliedern der Zentralstelle für Evangelische Kirchenmusik und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) die Einwilligung zur öffentlichen Aufführung von Ausgaben und Werken, die gemäß §§ 70/71 UrhG geschützt sind. Die Nutzungseinwilligung schließt die Berechtigung zur Aufnahme auf Bild- oder Tonträger und deren Verbreitung und Wiedergabe zu nicht-kommerziellen Zwecken ein.

EKD und VG Musikedition freuen sich, dass die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre fortgesetzt werden kann. Beide Seiten betonen, dass die Verhandlungen der letzten Monate zwar nicht einfach gewesen seien, dass man nun aber froh sei, einen für beide Seiten - Rechteinhaber wie Rechteverwerter - guten und tragfähigen Kompromiss gefunden zu haben.

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