Die VG Musikedition beendete das Geschäftsjahr 2017 erfolgreich: Mit Gesamterlösen (ohne Auflösung von Rückstellungen) in Höhe von EUR 6,274 Mio. konnten die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um rund 8 % gesteigert werden (2016: EUR 5,812 Mio.). Die Summe der Ausschüttungen betrug EUR 7,276 Mio., wobei es sich teilweise um Ausschüttungen handelte, die aufgrund des BGH-Urteils "Verlegeranteil“ in 2016 ausgesetzt wurden. Die Verwaltungskostenquote lag bei 8,47 % (2016: 9,67 %) % bzw. 9,38 % (2016: 10,28 %) inkl. der strategischen Maßnahmen.
Erfreulich ist, dass sich die Ertragssteigerungen auf sämtliche relevanten Sparten der VG Musikedition verteilen (Abdruck § 46 UrhG, Vervielfältigungen in Kirchen, Schulen, Musikschulen u.a.). Für das "Fotokopieren in Musikschulen“ konnten die Erträge um mehr als 70 % auf 924 TEUR gesteigert werden. Dazu Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: "Im Bereich der Musikschulen sind wir auf einem guten Weg zu einer umfassenden Marktabdeckung, nachdem inzwischen mit rund 360 Musikschulen Lizenzverträge über das Fotokopieren von Noten unterzeichnet werden konnten. Bei allerdings alleine rund 900 Musikschulen, die Mitglied im Verband deutscher Musikschulen sind, wird aber gleichzeitig deutlich, dass es weiterhin notwendig ist, konsequent für den Abschluss von Lizenzverträgen und damit gegen illegales Kopieren zu werben.“
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2017 und zu den Erträgen in den einzelnen Wahrnehmungssparten veröffentlicht die VG Musikedition in ihrem Transparenzbericht ab Ende Mai auf ihrer Webseite unter www.vg-musikedition.de. Zum ersten Mal hatten die Mitglieder der VG Musikedition in 2017 auch die Möglichkeit, die Mitgliederversammlung via Live-Stream zu verfolgen und per E-Voting über Änderungen von Satzung, Berechtigungsvertrag und Verteilungsplänen abzustimmen. In der kommenden Mitgliederversammlung am 19. Juni 2018 wird dann auch erstmalig die Wahl der Gremien (Verwaltungsrat und Ausschüsse) online möglich sein.
Für das laufende Jahr erwartet die VG Musikedition in den wichtigen Vervielfältigungssparten (Kirchen, Schulen, Musikschulen, Kindertageseinrichtungen) eine Fortsetzung der positiven Entwicklung. Vor dem Hintergrund des am 1. März 2018 in Kraft getretenen UrhWissG (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz) und den damit einhergehenden Erweiterungen und Veränderungen bei zahlreichen Schrankenregelungen (z.B. beim Abdruck von Musikwerken in Bildungsmedien und dem Notenkopieren in Schulen) ist mittelfristig auch im Bereich der gesetzlichen Vergütungen mit einer entsprechenden Erhöhung der Vergütungen zu rechnen.
Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.