Am 20. Mai 2014 hat die Mitgliederversammlung der VG Musikedition beschlossen, den Berechtigungsvertrag der VG Musikedition hinsichtlich der Digitalisierung und öffentlichen Zugänglichmachung vergriffener Werke der Musik (Noten), die vor 1966 erschienen sind, zu erweitern.Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (§§ 13d, 13e UrhWG) in diesem Zusammenhang sind bereits am 1. April 2014 in Kraft getreten. Die Wahrnehmung der entsprechenden Rechte erfolgt gemeinsam mit der VG Wort und der VG Bild-Kunst. Das gesetzlich vorgesehene Register für vergriffene Werke ist bereits beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingerichtet. Eintragungen werden vorgenommen, sobald die Bibliotheken damit beginnen, ihre Bestände zu digitalisieren und die Verwertungsgesellschaften entsprechende Eintragungsanträge an das Register richten.
Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
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