Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst mit den in den Verbänden BCH und BITKOM zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs in neuen Gesamtverträgen über die Höhe der Vergütungen für mittels PCs erfolgte Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch geeinigt.
Eine besondere Herausforderung für die Vertragsparteien war die Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshof in seiner Padawan-Entscheidung gemachten Vorgaben für die Behandlung von durch Wirtschaftsunternehmen angeschafften PCs, der sogenannten Business-PCs.
Im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2016 gelten für Gesamtvertragsmitglieder die folgenden Vergütungssätze:
- Verbraucher-PCs: EUR 10,55
- Business-PCs: EUR 3,20
- PCs mit einer Bildschirmdiagonale von bis zu 12,4 Zoll: EUR 8,50
- Workstations (ab dem 01.01.2014): EUR 3,20
jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für Importeure und Hersteller von PCs, die den Gesamtverträgen nicht beitreten, werden die Verwertungsgesellschaften Tarife veröffentlichen. Da diesen Unternehmen der Gesamtvertragsnachlass von 20% nicht gewährt werden kann, werden die Tarife entsprechend höher sein als die gesamtvertraglich vereinbarten, oben genannten Vergütungssätze.
Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften, Dr. Harald Heker (ZPÜ), Dr. Robert Staats (VG Wort) und Dr. Urban Pappi (VG Bild-Kunst) erklärten: „Der Vertrag beruht auf der Bereitschaft der Vertragsparteien, sich für die Sicht der jeweils anderen Partei zu öffnen. Dies hat die Parteien zusammengeführt und zeigt, dass bei gutem Willen aller das Vergütungssystem für private Vervielfältigungen in Deutschland funktioniert. Wir appellieren jedoch an den Gesetzgeber, durch Einführung einer Hinterlegungspflicht die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass auch während langer Verhandlungen der Geldfluss an die Urheber und die Leistungsschutzberechtigten gewährleistet bleibt.“
Absätze
Quelle
http://www.gema.de