Ministerialdirektor Josef Erhard (Bayern) und Staatssekretär Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig (Rheinland-Pfalz) und unterzeichnen am morgigen Dienstag, 26. Juni 2007 als Vertreter der Länder und Verhandlungsführer einen Gesamtvertrag zur Vergütung von Nutzungen von Texten, Bildern, Grafiken, Musik etc. im Intranet der Schulen. Vertragspartner sind die Verwertungsgesellschaften für die Rechte aus Bild, Ton und Wort, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Ferdinand Melichar. In dem Vertrag wird die Vergütung geregelt, die die Verwertungsgesellschaften für die Nutzung kleiner Teile eines Werkes oder Werke geringen Umfangs für einzelne Klassen im Intranet der Schulen erhalten. Dieser Vergütungsanspruch ist im Urheberrechtsgesetz vorgesehen. Mit Abschluss dieses Vertrages erhalten alle Schulen Rechtssicherheit, unter welchen Bedingungen urheberrechtlich geschützte Werke ins Intranet von Schulen eingestellt werden können. Die Länder verpflichten sich, für den Zeitraum 13.09.2003 bis 31.07.2009 eine Pauschalzahlung an die acht Verwertungsgesellschaften zu leisten. Damit sind die Vergütungsansprüche der Verwertungsgesellschaften gegen die Sachaufwandsträger der Schulen abgegolten.

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