Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist erfreut, dass der Dauerstreit über das Jahressteuergesetz 2013 endlich beigelegt ist. Die Umsatzsteuerbefreiung der Bühnenregisseure und -choreographen greift und die pauschalierte Margenbesteuerung im Kunsthandel wurde akzeptiert. Abschließend müssen Bundesrat und Bundestag dem Gesetz zustimmen.

Der Weg zur Gesetzfindung war steinig. Leidtragende der seit Anfang des Jahres andauernden Auseinandersetzungen waren die Bühnenregisseure und -choreographen und die Galerien. Am gestrigen Mittwochabend einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat endlich auf einen Kompromiss zum Jahressteuergesetz. Zwar herrschte von Beginn an über die Notwendigkeit der Umsatzsteuerbefreiung der Bühnenregisseure und -choreographen überparteiliche Einigkeit. Mehrere Versuche das Jahressteuergesetz zu verabschieden, scheiterten jedoch. Kollation und Opposition waren uneins über im Gesetz ebenfalls enthaltene Regelungen zum Ehegattensplitting oder zu Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen.

Die Angelegenheiten von Bühnenregisseuren und -choreographen drohten aufgrund dieser Streitigkeiten verschleppt zu werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2011 war es jedoch dringend erforderlich, die Klarstellung im Umsatzsteuergesetz vorzunehmen, da ansonsten die freiberuflichen Bühnenregisseure und Choreographen für ihre Leistung Umsatzsteuer berechnen müssten. Für die von der Umsatzsteuer befreiten Theater hätte dies zu einer deutlichen Belastung geführt.

Zudem ist positiv, dass der Vermittlungsausschuss in Verbindung mit der Anhebung der Mehrwertsteuer für bildende Kunst auf 19 Prozent ab 2014 die pauschalierte Margenbesteuerung beim Kunsthandel als Option akzeptiert hat. Nachdem die EU-Kommission den ermäßigten Umsatzsteuersatz für bildende Kunst in Deutschland gekippt hat, rangen Verbände und Politik um eine kompensierende Regelung, durch den die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kunstmarktes aufrechterhalten werden kann.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Ich bin erleichtert, dass der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die mittlerweile zur Groteske gewordenen Diskussion zum Jahressteuergesetz 2013 erfolgreich beendet hat. Die Auseinandersetzung um die Umsatzsteuerbefreiung von freiberuflichen Bühnenregisseuren, -choreographen und Galerien war sicherlich kein Ruhmesblatt für die Politik. Hier ist eine zwischen Regierung und Opposition an sich unstrittige Maßnahme der Auseinandersetzung um ganz andere Fragen zum Opfer gefallen. Die Leidtragenden waren Künstler und Kultureinrichtungen. Die gestrige Entscheidung des Vermittlungsausschusses ist höchst erfreulich. Rechtssicherheit für die Gruppe der Bühnenregisseure und -choreographen war überfällig. Erfreulich ist auch, dass der Kunsthandel in der Zukunft die Option der pauschalen Margenbesteuerung anwenden kann."

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