Heute fand vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit Vogel ./. VG Wort statt. In dem Verfahren geht es um die Beteiligung der Verleger an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Eine Entscheidung erging heute nicht. Der BGH verwies auf einen Verkündigungstermin am 21. April. Prozessbeobachter vermuten, dass die Richter in Karlsruhe das Verfahren noch einmal dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen werden.

Dazu Dr. Heinz Stroh, Geschäftsführer des Deutschen Musikverleger-Verbands: “Wir hätten uns zwar Rechtssicherheit gewünscht. Die Verschiebung der Entscheidung, sei es durch den BGH oder durch den Europäischen Gerichtshof, bewerten wir aber als tendenziell positiv für die Verlage.”